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Insolvenz- und Sanierungsrecht

Insolvenz-und Sanierungsrecht betrifft nicht immer nur jemanden in einer wirtschaftlich schwierigen Situation.

Bei der Frage, ob in einer konkreten Situation tatsächlich ein Insolvenzantrag erforderlich ist, welche Alternativen und welche Konsequenzen es gibt, hilft eine fachkundige Beratung. In den Fällen der sogenannten Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen sind diese Beratung und der Versuch, zunächst aussergerichtlich eine Klärung der Schuldensituation herbeizuführen, gesetzlich in der Insolvenzordnung vorgeschrieben.

Unternehmen und Unternehmern in einer wirtschaftlich schwierigen Situation kann mit der Sanierungsberatung geholfen werden, einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Ist ein Insolvenzantrag unumgänglich, hilft die Beratungen, Fehler bei der Antragstellung insbesondere in Bezug auf eine mögliche spätere persönliche Haftung zu vermeiden.

Aus einem ganz anderen Blickwinkel kommen Vertragspartner insolventer Unternehmen oder insolventer Privatpersonen mit dem Insolvenzrecht in Berührung. Zum einen gibt es die Gläubiger, die Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen oder eine insolvente Privatperson haben und sich häufig nicht nur mit Problemen bei der Geltendmachung ihrer Forderungen konfrontiert sehen, sondern darüber hinaus meist mit der Konsequenz, dass sie ohnehin kein Geld mehr bekommen werden. Insolvenzrechtlich liegt hier der Ansatzsatzpunkt für eine Beratung bereits weit im Vorfeld, nämlich bei der Frage, wie Verträge ausgestaltet werden können, um Forderungen und Rechte zu sichern und das Ausfallrisiko zu minimieren.

Zum anderen gibt es die Gruppe derjenigen, die im Rahmen noch laufender Verträge plötzlich mit Sonderrechten des Insolvenzverwalters nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Vertragspartners konfrontiert werden. Meist sind Arbeitnehmer oder Vermieter betroffen, deren Rechtspositionen sich plötzlich durch die Regelungen der Insolvenzordnung verändern.
 
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